Es gibt Neuerungen im DRK-Reformtarifvertrag. Einige davon wirken sich auch auf CareMan-Dienstplan aus und benötigen Ihre Aufmerksamkeit:
• Erhöhung der Wechselschichtzulage ab 1. April 2021 auf 155 Euro
o Um die Erhöhung der Wechselschichtzulage umzusetzen, ist lediglich eine Änderung der Beträge in den Kontenausgaben erforderlich. Sofern Sie die Zulage pauschal gezahlt haben und nicht über CareMan-Dienstplan ermitteln, sind hier keine Anpassungen erforderlich.
• Ab 1. April 2021 wird der Nachtzuschlag ab der ersten vollen Stunde gezahlt
o Bisher wurde der Nachtzuschlag erst gezahlt, wenn mehr als zwei Stunden im Nachtzeitraum gearbeitet wurden. In Zukunft wird dieser bereits gezahlt, sofern die erste volle Stunde erreicht wird. Hierfür stellen wir Ihnen ein entsprechendes Kontenskript zur Verfügung und passen die Lohnarten entsprechend an.
• Urlaubsanspruch von 30 Tagen rückwirkend ab dem 01.01.2021
o Da die Urlaubsplanung bereits in vollem Gange ist und die Tarifregelungen nicht so ohne Weiteres rückwirkend geändert werden können, ist die Anpassung des Urlaubsanspruchs über eine Korrektur in den Urlaubskonten durchzuführen.
Sollten Sie bei den erforderlichen Änderungen Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.