
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet den Grundstein für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem und die Grundvoraussetzung zur Anbindung an die TI wird im ersten Quartal dieses Jahres, spätestens zum 1. April 2023, auch für Notfallsanitäter:innen gegeben sein.
Mit dem eHBA kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die unmittelbar auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen abgespeichert sind. Dies können beispielsweise „Notfalldaten“ oder ein „elektronischer Medikationsplan“ sein.
Darüber hinaus bietet Ihnen der eHBA auch eine sichere Möglichkeit zur Authentifizierung, damit Sie sich zukünftig in Portalen von Arztnetzen oder in der TI auszuweisen können. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass medizinische Daten generell mit Hilfe des eHBA sicher ent- und verschlüsselt werden.
Ebenso können Sie mit Hilfe des eHBA zukünftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen, um so elektronisch und rechtssicher Dokumente bei Bedarf zu signieren.
Was bedeutet das für Sie?
Der erste Schritt auf dem Weg zur TI-Anbindung ist die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA), mit dem Sie sich innerhalb der TI authentifizieren können.
Um Ihnen die Beantragung des eHBA möglichst einfach zu machen, unterstützen wir Sie bei der Beantragung mit:
- einer 5-Schritte-Anleitung zur Kartenbeantragung inklusive Verlinkung der Beantragungsportale
- einer detaillierten PDF-Anleitungen zum kostenlosen Download
- einer Webinaraufzeichnung mit allen Infos zur Kartenbeantragung
- einer Videoanleitung zur Kartenbeantragung - Schritt für Schritt
- FAQ
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