Die am 22. Februar 2023 in Berlin erlassene sogenannte „Fahrzeug- und Besetzungsabweichungsverordnung Rettungsdienst – RDAbweichV" ist nun in Kraft getreten und soll ein Jahr lang gültig sein.
Nach RDAbweichV kann die Landesbranddirektion zur Bewältigung kurzzeitiger Sonderlagen (Explosionen, Gefahrgutunfälle, Schadstoffausbreitungen, Terroranschläge usw.), befristete Abweichungen vom Rettungsdienstgesetz zulassen.
- Als besondere Lagen im Sinne dieser Verordnung gelten auch solche, in denen aufgrund einer länger anhaltenden hohen Auslastung des Rettungsdienstes davon auszugehen ist, dass dieser voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, mit den genannten Gesetzesvorgaben seine Aufgaben angemessen zu erfüllen.
- Auch können bei der Notfallrettung, beim Notfalltransport, auf Notfalleinsatzfahrzeugen und Intensivtransportwagen zur Patientenbetreuung auch Rettungssanitäter eingesetzt werden, die in den letzten zwei Jahren regelmäßig im Rettungsdienst eingesetzt wurden.
- Um den Rettungsdienst zu entlasten, können zudem bei Sonderlagen und Auslastungslagen auch Einsatzmittel in den Dienst gestellt werden, die eigentlich für den Krankentransport vorgesehen sind.
Hier können Sie die RDAbweichV downloaden.
Quelle: www.skverlag.de