Als Erbringer von Inkassodienstleistungen im Bereich des Transport- und Rettungsdiensts ist die Saldaris GmbH darauf spezialisiert, ihre Kund:innen vor drohenden Zahlungsausfällen zu bewahren, bspw. wenn ein Rechnungsempfänger verstorben ist.
Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsführung, Martin Thater, berichtet in unserem Interview über Fragen, die geklärt werden sollten und erläutert Herausforderungen, die gemeistert werden müssen, um einen Zahlungsanspruch eines Rechnungsempfängers im Fall der Fälle geltend zu machen.
Bei Rettungs- und Notfalleisätzen liegen die Themen Leben und Tod oft nahe beieinander. Verstirbt ein Patient, so kann dies den Transport- und Rettungsdienst vor diverse Fragen und Herausforderungen stellen.
Eine Frage mit der sich in der Regel erst die Mitarbeiter:innen aus der Buchhaltung auseinandersetzen, ist die, wer bei Versterben des Rechnungsempfängers für die entstandenen Kosten des Einsatzes aufkommt. Oft beginnt die Herausforderung mit einem klassischen Postrückläufer, sprich die Rechnung kommt mit dem Vermerk „Adressat verstorben“ zurück, weiß Martin Thater zu berichten.
Betrifft das Inkassorisiko bei gesetzlich Versicherten in der Regel nur die Zuzahlung, sieht dies bei privat versicherten Patienten:innen oftmals anders aus: Hier besteht kein direkter Zahlungsanspruch gegenüber der Versicherung. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen im Bereich des Krankentransports werden folglich Informationen über die Erbsituation notwendig, da die Zahlungsausfälle hier nicht anderweitig kompensiert werden können. „Dies ist in der Regel der Ausgangspunkt unserer Beauftragung“, erzählt Martin Thater.
Schutz vor drohenden Zahlungsausfällen
Die Saldaris GmbH hat sich als Rechtsdienstleister und registriertes Inkassounternehmen darauf spezialisiert, ihre Kund:innen vor drohenden Zahlungsausfällen zu schützen.
„Es ist uns wichtig, unseren Kund:innen, teils unter Einbindung von erfahrenen Kooperationspartnern, ein umfassendes Recherche- und Dienstleistungspaket anzubieten, um diese so bestmöglich in ihren eigenen Betriebsabläufen zu entlasten. Die Verhinderung von Zahlungsausfällen beginnt dabei nicht erst mit dem klassischen Mahnwesen, sondern häufig bereits mit der notwendigen Informationsbeschaffung. Hierzu zählt neben der Erbenermittlung auch noch die Adressermittlung.“ Beides sind Leistungen, die Kund:innen der Saldaris direkt über ein Online-Portal anstoßen und abfragen können. Ein Inkassofall ist dafür nicht erforderlich.
Werden Erben ermittelt oder die Kontaktdaten eines Nachlassverwalters bekannt, übernimmt Saldaris im Anschluss an die Ermittlung auch noch die weitere Korrespondenz und versucht so, die offene Forderung für ihre Kund:innen zu realisieren.
Das Erbrecht hat seine Tücken
Martin Thater, der als Rechtsanwalt für die Saldaris auch Schulungen zum Thema Erbrecht gibt weiß, dass das nicht wenige Mitarbeiter:innen in den Buchhaltungen der jeweiligen Betriebe und Verbände bei dem Thema „Erbenhaftung“ teils von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgehen. Schließlich erbt man in Deutschland ja nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Verbindlichkeiten, also auch die noch offenen Rechnungen aus dem Rettungseinsatz oder der Krankenfahrt.
So einfach und klar ist es aber leider nicht immer. Übersteigen die Verbindlichkeiten das vererbte Vermögen oder gibt es rechtliche Einreden, welche dem Rechnungsausgleich entgegenstehen, kann sich dies negativ auf diesen auswirken. Das Erbrecht ist teils sehr komplex und hält so manchen Fallstrick bereit. Hier gilt es, die korrekten Rahmenbedingungen im Detail zu kennen.
Daher unterstützt Saldaris Ihre Kund:innen nicht nur bei konkreten Vorgängen, sondern informiert diese auch allgemein im Rahmen eines Schulungskonzeptes zu allen wesentlichen Aspekten der Forderungsrealisierung im Todesfall. Dies verhindert Missverständnisse, schützt aber auch vor unnötigen Folgekosten.
Die Saldaris-Expert:innen beraten Sie gerne!
Haben Sie bereits aktuelle Vorgänge gegenüber dem Nachlass oder haben Interesse an einer Schulung? Die Expert:innen der Saldaris GmbH beraten Sie gerne auch in Ihrem Anliegen rund um das Thema Debitoren- und Forderungsmanagement im Transport- und Rettungsdienst und freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.