Weitere Corona-Steuerhilfen können in Kraft treten

Vom: 15.08.2022 - 12:32
Steuerhilfen

Durch die Zustimmung des Bundesrates zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz, gibt es Ausssicht auf weitere Steuerhilfen:

  • Verlängerung der Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022
  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022
  • Verlängerung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr


Quelle:

https://fcld.ly/ekam8gw

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