Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Vom: 08.02.2023 - 10:07
Bild Lohn

Nach der Klage eines teilzeitarbeitenden Rettungsassistenten, der weniger Lohn für die gleiche Arbeit erhalten hatte, als ein Vollzeitbeschäftigter, kam es jetzt zum Urteil:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sagt: Auch Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." 

Dies gilt bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit. In dem Fall des Rettungsassistenten aus Süddeutschland liegen besondere Bedingungen vor, die grundlegend für das Urteil entscheidend waren - unflexible Diensteinteilung, kurzfristige Dienstanfragen und die Verpflichtung, sich seine Arbeitszeit selbst einzuteilen.

Die Klage verlief erfolgreich und der Rettungsassistent konnte rückwirkend eine zusätzliche Vergütung für sich verzeichnen, indem er die unterschiedliche Stundenvergütung als Benachteiligung geltend machte.

Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie hier.

 

Mehr aus der Kategorie:
Interessantes

Ihr bevorstehender Umstieg auf CareMan Dienstplan 4.85

31.01.2025

mit dem Jahreswechsel hat sich nicht nur das J

Mehr erfahren

Für alle wichtigen Dateien: Der neue Downloadbereich im Service Center

29.01.2025

Im Service Center der opta data motion finden Sie ab sofort alle relevanten Dateien rund um Ihre Softwarelösungen. Unser Ziel mit dem Servi

Mehr erfahren

Stammdatenaktualisierung in DakotaLe

06.12.2024

Bitte beachten Sie, dass für eine weiterhin reibungslose DTA-Abrechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die aktuellsten Stammdaten über den S

Mehr erfahren

Erinnerung: CareMan Einsatzabrechnung – Versionswechsel zur DTA-Abrechnung

16.09.2024

Im Bereich CareMan Einsatzabrechnung - DTA änderte sich - wie bereits im Juni angekündigt - die aktuelle Version.

Mehr erfahren