Durch den Wegfall der Corona-Einschränkungen innerhalb der Personenbeförderung, wird nun auch das Verhüllungsverbot von Fahrer:innen wieder in Kraft treten - so die Hamburger Verkehrsbehörde. Das Verhüllungsverbot, welches in § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, ist während der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.
Da bei dieser Thematik viel Kritik seitens der Fahrer:innen aufkam und viele sich weiterhin schützen wollen, wurde nachträglich entschieden, keine Bußgelder zu verhängen, wie zu Anfang noch in Betracht gezogen wurde.
- Fahrgäste können zwar weiterhin eine Maske im Fahrzeug tragen oder auch fahrerseitig darum gebeten werden. Die Beförderung darf aber nicht abgelehnt werden, auch wenn es zu einer Verweigerung kommt.
- Zukünftig müssen neue Verbandskästen in Kraftfahrzeugen mit je zwei medizinischen Masken ausgestattet sein, eine Nachrüstung bestehender Kästen ist laut aktuellem Stand nicht verpflichtend.
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Quelle: taxi-times.com