Maskenverbot für Taxifahrer:innen - was bedeutet das?

Vom: 24.03.2023 - 10:07
Bild Maskenverbot

Durch den Wegfall der Corona-Einschränkungen innerhalb der Personenbeförderung, wird nun auch das Verhüllungsverbot von Fahrer:innen wieder in Kraft treten - so die Hamburger Verkehrsbehörde. Das Verhüllungsverbot, welches in § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, ist während der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.

Da bei dieser Thematik viel Kritik seitens der Fahrer:innen aufkam und viele sich weiterhin schützen wollen, wurde nachträglich entschieden, keine Bußgelder zu verhängen, wie zu Anfang noch in Betracht gezogen wurde.

  • Fahrgäste können zwar weiterhin eine Maske im Fahrzeug tragen oder auch fahrerseitig darum gebeten werden. Die Beförderung darf aber nicht abgelehnt werden, auch wenn es zu einer Verweigerung kommt.
  • Zukünftig müssen neue Verbandskästen in Kraftfahrzeugen mit je zwei medizinischen Masken ausgestattet sein, eine Nachrüstung bestehender Kästen ist laut aktuellem Stand nicht verpflichtend.

Alle weiteren Informationen zum Masenverbot erhalten Sie hier.

 

Quelle: taxi-times.com

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