Nachdem wir Sie in den letzten Wochen nun zum Thema "Mobilitätsdaten" abgeholt haben, finden Sie hier noch einmal eine Einschätzung zur aktuellen Situation:
- Aktuell gilt noch keine Bußgeldstrafe für Unternehmer:innen, wenn sie sich nicht an die Mobilitätsdatenbereitstellungspflicht halten - dementsprechend wird es hier an einigen Punkten noch dauern, bis die Ernsthaftigkeit und das Interesse dahinter durchgesetzt werden, obwohl diese Pflicht für die gesamte Branche etliche Möglichkeiten zur Gestaltung und Überwachung eines regelkonformen Marktes bietet.
- Ebenfalls gibt es noch Lücken in der (technischen) Ausrüstung, vor allem bei kleineren Unternehmen.
- Bis zur Zeitpunkt der Erstellung des Infoblattes war bereits klar, dass hier noch weitere Entwicklungen stattfinden werden und der Einführungsprozess noch nicht komplett abgeschlossen ist.
Alle Informationen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst.