Neue Regelungen bei der Krankenbeförderung

Vom: 13.02.2023 - 12:17
Bild Kbef

Seit dem 1. Januar 2023 sind die vorgesehenen dynamischen Rechengrößen für Sozialversicherungen in Kraft getreten - bei den Patientenfahrten steht die Bezugsgröße gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV im Vordergrund, die sich anhand der Lohnzuwachsrate 2022 bildet.

Außerdem spielt weiterhin das im Jahr 2020 eingeführte Verordnungsmuster 4 eine wichtige Rolle:
Hier wird dargestellt, welche Fahrten genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei sind - bei Patient:innen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI oder H, Patient:innen mit Pflegegrad 4, 5 und 3 (dauerhafte Mobilitätseinschränkung) ist die Genehmigung erteilt.

Welche Neuerungen sind relevant beim Ausfüllen der Muster 4 Verordnung und welche Angaben müssen dringend beachtet werden? 

Informieren Sie Ihre Patient:innen rechtzeitig über den Genehmigungsablauf und eventuelle Verlängerungsbeantragungen!

Alle Informationen sowie ein Patienten- bzw. Unternehmerblatt und eine Musterverordnung finden Sie hier.

Mehr aus der Kategorie:
Interessantes

Innovation und Effizienz im Rettungsdienst - eine Frage der richtigen Softwarelösung!

09.07.2024

Die SEMAsystems GmbH unter der Leitung von Gründer und Geschäftsführer Sebastian Gleißner ist eine feste Größe im Bereich der Rettungsdiens

Mehr erfahren

CareMan Einsatzabrechnung – Versionswechsel zur DTA-Abrechnung ab Juli 2024

27.06.2024

Im Bereich CareMan Einsatzabrechnung - DTA ändert sich ab dem 01.07.2024 die aktuelle Version.

Mehr erfahren

Europäische Taximesse 2024: Das erwartet Sie in diesem Jahr in Köln!

26.06.2024

Die Europäische

Mehr erfahren

opta data auf dem Malteser Fahrdienst Symposium in Bad Lauterberg

10.06.2024

Vom 04. - 06.06.2024 waren wir als opta data motion zu Gast auf dem Fahrdienst Symposium der Malteser in Bad Lauterberg im Harz.

Mehr erfahren