Durch die Zustimmung des Bundesrates zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz, gibt es Ausssicht auf weitere Steuerhilfen:
- Verlängerung der Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022
- Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022
- Verlängerung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr
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