Passend zum Start ins neue Jahr, gibt es vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) wichtige Hinweise für die Krankenfahrten im Jahr 2023.
- Besonders wichtig ist, dass Fahrten von den Krankenkassen nur dann vorab genehmigt werden, wenn unter dem „Behandlungsort" das abweichende Behandlungsziel genannt wird. Dies gilt auch dann, wenn die erforderliche Behandlung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem genehmigten Behandlungsgrund steht. Die Info bezieht sich auf Fahrten, die nicht vom ausstellenden Arzt oder einem Krankenhaus ausgehen oder hinführen.
- Auch andere Abholorte können zur Verpflichtung einer neuen vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse führen und sind ausdrücklich vom ausstellenden Arzt unter „Sonstiges" anzugeben.
- Außerdem sollten Sie Ihre Patienten frühzeitig auf den Ablauf der Genehmigung und auf eventuelle Beantragung einer Verlängerung hinweisen. Grund dafür ist die immer häufigere Ablehnung rückwirkender Genehmigungen von nicht fristgerecht eingehenden Anträgen.
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