Seit dem 1. Januar 2023 sind die vorgesehenen dynamischen Rechengrößen für Sozialversicherungen in Kraft getreten - bei den Patientenfahrten steht die Bezugsgröße gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV im Vordergrund, die sich anhand der Lohnzuwachsrate 2022 bildet.
Außerdem spielt weiterhin das im Jahr 2020 eingeführte Verordnungsmuster 4 eine wichtige Rolle:
Hier wird dargestellt, welche Fahrten genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei sind - bei Patient:innen mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI oder H, Patient:innen mit Pflegegrad 4, 5 und 3 (dauerhafte Mobilitätseinschränkung) ist die Genehmigung erteilt.
Welche Neuerungen sind relevant beim Ausfüllen der Muster 4 Verordnung und welche Angaben müssen dringend beachtet werden?
Informieren Sie Ihre Patient:innen rechtzeitig über den Genehmigungsablauf und eventuelle Verlängerungsbeantragungen!
Alle Informationen sowie ein Patienten- bzw. Unternehmerblatt und eine Musterverordnung finden Sie hier.