Maskenverbot für Taxifahrer:innen - was bedeutet das?
Durch den Wegfall der Corona-Einschränkungen innerhalb der Personenbeförderung, wird nun auch das Verhüllungsverbot von Fahrer:innen wieder in Kraft treten - so die Hamburger Verkehrsbehörde. Das Verhüllungsverbot, welches in § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, ist während der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.